Professionelle Patientenvorsorge in Pflegeeinrichtungen

Auch Menschen, die in arztfernen Pflegeeinrichtungen (Alten- und Pflegeheime, ambulante pflegerische Versorgung, Wohngruppen, Zentren für Menschen mit Behinderung) leben, möchten ihren Willen respektiert sehen. Dafür erstellen sie Patientenverfügungen oder erzählen den Pflegenden ihre Wünsche für das Lebensende. Leider hat der Gesetzgeber die Rolle der Pflegenden im arztfernen Bereich praktisch nicht thematisiert und auch die sogenannte Fachwelt (Ärzte, Juristen, Ethiker) hat (noch) nicht erkannt, wie wichtig das Thema gerade für die Pflegeeinrichtungen ist, in denen Ärzte selten vor Ort sind.
Tatsächlich sind in pflegerischen Einrichtungen häufig akute Entscheidungen zu treffen, wie im Falle gesundheitlicher Verschlechterung reagiert werden soll. Aus Unsicherheit gibt es viel zu häufige Notarzteinsätze und Krankenhauseinweisungen. Diese Unsicherheit ist insofern berechtigt, als der Gesetzgeber den Auftrag und damit auch die Bedeutung der Pflegenden für den Umgang mit Patientenverfügungen nicht erkannt und damit nicht eindeutig geklärt hat. Insofern ist es unerläßlich für die Leitungen von Pflegeeinrichtungen, eine strukturierte Vorgehensweise für den Umgang mit Dokumenten der Patientenvorsorge (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung) zu entwickeln und die Pflegenden entsprechend zu schulen. Im Folgenden finden Sie einige Checklisten für verschiedene Situationen, nähere Ausführungen dazu finden Sie in meinem Buch „Patientenverfügung in der Pflege“.

Checkliste Einrichtungsleitung
Verfahren bei Neuaufnahme
Verfahren bei schon längerem Einrichtungsaufenthalt
Verfahren bei vorliegender Patientenvorsorge
Verfahren bei Einwilligungsfähigkeit ohne Patientenvorsorge
Verfahren bei Nichteinwilligungsfähigkeit ohne Patientenvorsorge

Als Autorin des bislang einzigen Buches in Deutschland, das sich speziell mit der Sicht der Pflege für den Umgang mit Patientenverfügungen beschäftigt, habe ich einen „Leitfaden strukturierter Patientenvorsorge“ in arztfernen Pflegeeinrichtungen entwickelt. Ich schule Mitarbeitende der Pflegeeinrichtungen nicht nur im Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, sondern ich unterstütze auch die Leitung bei der Entwicklung einer einrichtungsspezifischen strukturierten Vorsorge im Sinne der Qualitätsentwicklung.

Wenn Sie Interesse haben, schreiben Sie: info(at)hsve.de oder Tel: 089/ 700 41 58

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